Tarife
Stand:
Die Spitex VIVAVITA GmbH erbringt Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) sowie weitere Leistungen, die direkt mit Klientinnen und Klienten abgerechnet werden. Die folgende Übersicht entspricht der aktuellen Tarifliste. Tarifänderungen werden den Klientinnen und Klienten schriftlich mitgeteilt.
Pflegeleistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)
Ärztlich verordnete Pflegeleistungen sind Pflichtleistungen der Krankenversicherer und werden ohne Patientenbeteiligung in Rechnung gestellt.
Abklärung, Beratung und Koordination (KLV A, Art. 7 Abs. 2 lit. a): CHF 76.90 / Std.
Untersuchung und Behandlung (KLV B, Art. 7 Abs. 2 lit. b): CHF 63.00 / Std.
Massnahmen der Grundpflege (KLV C, Art. 7 Abs. 2 lit. c): CHF 52.60 / Std.
Mindesteinsatzdauer 10 Minuten, anschliessend Abrechnung in 5-Minuten-Schritten.
Hauswirtschaft und Betreuung
Hauswirtschaft und Betreuung sind keine Pflichtleistungen der Grundversicherung. Klientinnen und Klienten mit einer Zusatzversicherung können verrechnete Kosten je nach Police anteilig zurückfordern.
Hauswirtschaft: CHF 49.60 / Std.
Betreuung (unabhängig von der Betreuungsintensität): CHF 52.60 / Std.
Zuschläge
Wochenende und Feiertage: CHF 8.00 / Std.
Nachtdienst von 20.00 bis 07.00 Uhr: CHF 8.00 / Std.
Pikettdienst: CHF 8.00 / Std.
Botengänge inkl. Fahrspesen: CHF 45.00 pauschal
Geplante Einsätze, weniger als 24 Stunden vorher abgesagt: CHF 55.00 pauschal
Begleitungen mit dem Auto (Fahrspesen): CHF 0.85 pro Kilometer
Patientenbeteiligung
Gemäss § 9 Abs. 2 des Pflegegesetzes des Kantons Zürich wird zusätzlich zu Selbstbehalt (10 %) und Jahresfranchise eine Patientenbeteiligung erhoben. Diese beträgt maximal CHF 7.65 pro Tag. Kinder und Jugendliche von 0 bis 18 Jahren sind von dieser Kostenbeteiligung befreit.
Hinweise zur Abrechnung
Pflegeleistungen aus der KVG werden direkt mit der Krankenversicherung abgerechnet.
Patientenbeteiligungen, hauswirtschaftliche Leistungen und Betreuung werden monatlich in Rechnung gestellt (Zahlungsfrist 30 Tage).
Bei Fragen zu einer konkreten Situation erstellen wir gerne eine individuelle Einschätzung.
Stand: Mai 2026.